Der Gesetzgeber regelt den Umgang mit Datenverarbeitungs-Systemen im wesentlichen im BDSG  (Bundesdatenschutzgesetz), aber auch dem TKG (Telekommunikationsgesetz) sollten Sie Beachtung schenken.  Ein Datenschutzbeauftragter ist in Ihrem Unternehmen der     Ansprechpartner in allen Fragen rund um den  Datenschutz - ein Unternehmen ist zur Bestellung verpflichtet, wenn es mehr als vier Personen mit der  Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten beschäftigt, dabei regelt das BDSG in: §4f   die Bestellung §4g  die Aufgaben und Pflichten §9    notwendige Maßnahmen §43  die Bußgeldvorschrift §44  die Strafvorschrift Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder eine externe Person, wie z.B. ein IT-  Dienstleister, sein. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten  oder bestimmbaren natürlichen Person.  Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder    Nutzung personenbezogener Daten unter  Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Erheben ist das Beschaffen von Daten über bestimmte Personen. Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im  Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren...  Ein IT-Security Berater unterstützt mit seinem Fachwissen den Datenschutzbeauftragten in der  Erfüllung seiner Pflichten, berät   ihn und hilft bei der Umsetzung.  Sprechen Sie uns an... © 2011 - Zentrale-GmbH - Walter Ben Dörrenberg zentralegmbh.de Kontakt - Impressum